Volksbefragung in der Stadt Salzburg, im Flachgau und Tennengau am 10. November

Stimmberechtigt sind nur österreichische Bürger, die mit Hauptwohnsitz dort wohnhaft sind, ab Alter 16 Jahre. - Wer am Tag der Volksbefragung verhindert ist oder bereits vorab abstimmen möchte, kann online eine Stimmkarte bis zum 7. November beantragen

Von der Volksbefragung ausgeschlossen sind aufgrund des Landes-Wahlrechts alle EU-Bürger:innen mit Wohnsitz im Flachgau, Tennengau und der Stadt Salzburg. Experten Input willkommen. - Als "Wahlzuckerl" findest du hier 3500 Links zu Salzburg ;-)

Author: Dr. Norbert Stute, Datum: 20.10.24

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