Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein bedeutendes Abkommen, das die Grundrechte und -freiheiten der Menschen in Europa schützt. Sie wurde 1950 vom Europarat verabschiedet und trat 1953 in Kraft. Ziel ist es, den Frieden und die Demokratie in Europa zu fördern und zu bewahren. Die Konvention garantiert Rechte wie das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, das Recht auf ein faires Verfahren und die Meinungsfreiheit. Bei Verletzungen können sich Einzelpersonen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Die Konvention ist ein wichtiger Pfeiler für den Schutz der Menschenrechte auf unserem Kontinent.

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